DATEV-Schnittstelle: LODAS und Lohn und Gehalt, als Datei oder per Datenservice
Seit dem 7. September übergibt EVENTRA Stamm- und Bewegungsdaten an DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt, wahlweise als Datei oder direkt per DATEV-Datenservice, mit Exportverlauf. Dazu: StoTax rechnet mit der Abrechnungsart des exportierten Monats, und die 70-Tage-Übersicht zählt Arbeitstage aus den Zeiten.
Kurz gesagt
- Beide DATEV-Programme, beide Wege: LODAS und Lohn und Gehalt bekommen Stammdaten und Bewegungsdaten aus dem Monatsabschluss, als Importdatei oder per DATEV-Datenservice, wenn die Kanzlei den Zugang freischaltet.
- Der Exportverlauf zeigt pro Monat, was wann an wen übergeben wurde. Ein Export lässt sich nachvollziehen, nicht nur wiederholen.
- Die 70-Tage-Übersicht zählt die Arbeitstage kurzfristig Beschäftigter aus den erfassten Zeiten, inklusive Vorbeschäftigung und Prognose aus gebuchten Schichten.

Der Monatsabschluss war in EVENTRA schon länger das Ende der Zeiterfassung: bestätigte Zeitpaare, Zuschläge aus Regeln, eine Datei für das Lohnbüro. Was fehlte, war der zweite Weg zu DATEV und die Sicherheit, dass ein Export genau so ankommt, wie das Lohnprogramm ihn erwartet. Seit dem 7. September gibt es beides.
Zwei Programme, beide Formate
DATEV führt zwei Lohnprogramme mit zwei Importformaten. LODAS liest Textdateien mit festen Satzarten, Lohn und Gehalt eigene Importdateien mit Personalnummer, Lohnart, Datum und Wert. EVENTRA erzeugt jetzt beides aus demselben Abschluss:
| DATEV LODAS | DATEV Lohn und Gehalt | |
|---|---|---|
| Stammdaten | Personalstamm, Steuer, Sozialversicherung, Bank, Beginn und Austritt | Stammdatenimport nach Feldkatalog |
| Bewegungsdaten | Stunden pro Lohnart und Abrechnungsmonat | Stunden pro Lohnart, Datum, Personalnummer |
| Zeichensatz | Windows-1252, wie LODAS ihn erwartet | nach DATEV-Vorgabe |
Welches Programm die Kanzlei nutzt, ist eine Einstellung pro Veranstalter. Die Lohnartennummern und die Personengruppen 109 und 110 kommen aus derselben Stelle. Der Export erfindet nichts, er übernimmt.

Welche Anforderungen eine Zeiterfassung insgesamt an LODAS und Lohn und Gehalt erfüllen muss, von der Satzbeschreibung bis zu den Verarbeitungszeiten im Rechenzentrum, steht im Ratgeber Zeiterfassung mit DATEV LODAS und Lohn und Gehalt. Hier geht es um die Schnittstelle selbst.
Was ist der DATEV-Datenservice für Lohndaten?
DATEV nennt die Online-Wege, über die Partner-Software mit dem Lohnprogramm Daten austauscht, Datenservices. Für die Richtung, die hier zählt, also Stamm- und Bewegungsdaten aus einer Zeiterfassung ins Lohnprogramm, ist das der DATEV Lohnimportdatenservice. Der Ablauf nach DATEV-Beschreibung:
- Die Partner-Software übergibt die Daten über eine sichere Verbindung an das DATEV-Rechenzentrum.
- Das Lohnbüro übernimmt sie im Lohnprogramm mit einem Klick, ohne Datei und ohne Upload.
- Absender und Lohnbüro bekommen Statusinformationen, ob die Übernahme geklappt hat.
Freigeschaltet wird der Zugang im DATEV Arbeitsplatz. Voraussetzung ist eine Schnittstelle zwischen dem Lohnprogramm und der Software, aus der die Daten kommen. Wer in Suchen oder im Gespräch mit der Kanzlei auf Kürzel stößt: Gemeint ist in aller Regel dieser Weg, die Kanzlei kennt den genauen Produktnamen.
Datei oder Datenservice
Der klassische Weg bleibt: Datei herunterladen, an die Kanzlei schicken, dort importieren. Neu ist der DATEV-Datenservice: Wenn die Kanzlei den Zugang für den Mandanten freischaltet, übergibt EVENTRA Stamm- und Bewegungsdaten direkt an DATEV, ohne Datei und ohne Upload in der Kanzlei. Die Datei bleibt als Rückfallweg und als Beleg jederzeit abrufbar.
| Importdatei | DATEV-Datenservice | |
|---|---|---|
| Was die Kanzlei tut | Datei entgegennehmen und importieren | Zugang einmal freischalten, danach Daten übernehmen |
| Was EVENTRA braucht | Berater- und Mandantennummer, Programm, Lohnarten | dazu die DATEV-Client-ID des Mandanten und eine Anmeldung bei DATEV |
| Nachweis | Die Datei selbst | Job-IDs für das DATEV-Protokoll |
| Sinnvoll, wenn | Gelegentlich exportiert wird oder die Kanzlei keinen Zugang freischaltet | Monatlich exportiert wird |
Technisch läuft die direkte Übergabe über die DATEV-API. Läuft die Anmeldung bei DATEV ab, meldet EVENTRA das und bittet um eine neue Verbindung, statt still zu scheitern. Die Einrichtung Schritt für Schritt steht in der Dokumentation unter DATEV-Schnittstelle.
Beide Wege schreiben in den Exportverlauf: welcher Monat, welches Programm, welcher Weg, welcher Zeitpunkt, wie viele Personen. Wer im Dezember wissen will, ob der August per Datei oder per Datenservice ging, sieht es in der Liste, statt im Postfach zu suchen.
Dazu kommt der Abgleich in die andere Richtung: Den Mitarbeiter-Stammdatenexport aus DATEV hochladen, und EVENTRA zeigt pro Person, wo die Werte in DATEV und in EVENTRA auseinanderlaufen und wer in DATEV noch gar nicht angelegt ist. Die Personalnummer verbindet beide Seiten.
StoTax: Abrechnungsart des Monats
Für Veranstalter, deren Lohnbüro mit StoTax arbeitet, gab es am 2. September eine Korrektur, die im Alltag auffällt: Der Export nutzt die Abrechnungsart, die im exportierten Monat galt, nicht die aktuelle. Wer eine Person im September von kurzfristig auf Minijob umstellt und danach den August exportiert, bekommt im August die kurzfristige Beschäftigung, so wie sie damals war.
Die 70-Tage-Übersicht
Für kurzfristig Beschäftigte zählt die Übersicht unter Abrechnung seit dem 27. August die Arbeitstage im Kalenderjahr aus den erfassten Zeiten, nicht aus dem Plan: Ein Tag zählt, wenn an ihm gearbeitet wurde. Vorbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern werden pro Person hinterlegt, die Prognose rechnet die bereits gebuchten Schichten dazu. Wer bei 62 Tagen steht und noch zehn Schichten im Plan hat, sieht das, bevor das Lohnbüro anruft.

Wie die 70 Tage gezählt werden, wann 3 Monate gelten und was bei zwei Jobs gleichzeitig passiert, steht im Artikel zur 70-Tage-Regelung.
Jahreswechsel 2026/27
DATEV liefert die Jahreswechsel-Versionen von LODAS und Lohn und Gehalt für 2026/27 mit dem Update Ende Dezember 2026, nicht mit einem eigenen Haupt-Release. An der Schnittstelle ändert sich dadurch nichts: Formate, Lohnarten und der Weg per Datei oder Datenservice bleiben. Neue Werte wie die Minijob-Grenze von 633 Euro und der Mindestlohn von 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 betreffen die Personengruppe und die Grenzprüfung vor dem Export, nicht das Dateiformat.
Die drei Änderungen gehören zusammen: Der Abschluss liefert die Zahlen, der Export bringt sie in das Programm der Kanzlei, die Übersicht sorgt dafür, dass darin nichts steht, was die Grenze reißt. Wie die Schritte davor automatisiert werden, beschreibt der Artikel Lohnabrechnung für Eventpersonal automatisieren; alle Exportformate stehen unter Export, die Einordnung im Handbuch-Eintrag DATEV im Eventmanagement.