Ruhezeit bei Veranstaltungen: Die 11 Stunden, die Ausnahmen und der Abbau um 4 Uhr
Das Arbeitszeitgesetz verlangt 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten. Für Gaststätten und Veranstaltungen gibt es Ausnahmen bis 10 Stunden. Was für Aufbau, Showtag und Abbau gilt, wo der Schichtplan bricht und was mit Volunteers ist.
Kurz gesagt
- Zwischen Ende und Beginn der Arbeit müssen 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. In Gaststätten und bei bestimmten Veranstaltungsbetrieben darf sie auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich innerhalb eines Monats erfolgt.
- Die Tagesarbeitszeit beträgt 8 Stunden, bis zu 10 Stunden mit Ausgleich innerhalb von sechs Monaten. Pausen: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden, spätestens nach 6 Stunden.
- Der typische Verstoß beim Festival ist nicht der lange Showtag, sondern der Abbau bis 4 Uhr mit Schichtbeginn um 10 Uhr. Das ist der Schichtplan, nicht das Lohnbüro.
- § 3 ArbZG
- § 4 ArbZG
- § 5 ArbZG
- § 6 ArbZG
- § 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG
- § 11 Abs. 3 ArbZG
- § 22 ArbZG

Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Für Gaststätten, Beherbergung, Verkehrsbetriebe, Rundfunk, Krankenhäuser und Landwirtschaft erlaubt § 5 Abs. 2 ArbZG eine Verkürzung auf 10 Stunden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird. Für Veranstalter ist die Ruhezeit die Regel, die im Schichtplan am häufigsten bricht, weil sie zwei Tage verbindet, die getrennt geplant werden.
Die vier Grenzen im Arbeitszeitgesetz
| Regel | Grenze | Ausgleich |
|---|---|---|
| Tägliche Arbeitszeit, § 3 | 8 Stunden, bis 10 Stunden | im Durchschnitt 8 Stunden in 6 Monaten oder 24 Wochen |
| Pausen, § 4 | 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden | spätestens nach 6 Stunden, teilbar in Abschnitte von 15 Minuten |
| Ruhezeit, § 5 | 11 Stunden, in Gaststätten und Veranstaltungsbetrieben 10 Stunden | 12 Stunden innerhalb eines Monats |
| Nachtarbeit, § 6 | 8 Stunden, bis 10 Stunden | im Durchschnitt 8 Stunden in einem Monat oder 4 Wochen |
Nachtzeit ist 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung und auf Ausgleich durch freie Tage oder Zuschlag, § 6 Abs. 5 ArbZG.
Wo der Festivalplan bricht
Ein Showtag mit 12 Stunden ist meist erklärbar, wenn Pausen und der Ausgleich im Halbjahr stimmen. Die Verstöße entstehen an den Übergängen:
- Abbau nach der letzten Show. Ende 4 Uhr, nächste Schicht 10 Uhr. Sechs Stunden Ruhezeit. Das ist der häufigste Fall und wird von der Gewerbeaufsicht als erstes geprüft.
- Aufbauwoche. Zehn Tage am Stück mit 10 Stunden, ohne dass der Ausgleich auf 8 Stunden im Durchschnitt irgendwo im Halbjahr geplant ist.
- Zwei Bereiche, eine Person. Bar bis 2 Uhr, Einlass ab 9 Uhr. Der Barplan und der Einlassplan sind zwei Tabellen, die Person steht in beiden.
- Pausen im Zelt. 12 Stunden ohne 45 Minuten dokumentierte Pause. Die Pause muss im Voraus feststehen und die Person muss frei über die Zeit verfügen können. Bereitschaft an der Bar ist keine Pause.
- Sonntag ohne Ersatzruhetag. Die Sonntagsarbeit ist erlaubt, der Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen wird vergessen.
Die Ausnahmen, die wirklich helfen
- § 5 Abs. 2 ArbZG: 10 statt 11 Stunden Ruhezeit in Gaststätten und Beherbergung, mit Ausgleich. Für die Bar-Crew nutzbar, für die Bühnencrew nur, wenn der Betrieb als Veranstaltungsbetrieb einzuordnen ist.
- § 14 ArbZG: In außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Arbeitgebers eintreten und deren Folgen nicht anders zu beseitigen sind, darf von den Grenzen abgewichen werden. Ein Sturm, der den Abbau verschiebt, kann so ein Fall sein. Ein enger Zeitplan ist es nicht.
- § 15 ArbZG: Die Aufsichtsbehörde kann auf Antrag weitergehende Ausnahmen bewilligen, auch für die Ruhezeit. Für ein mehrtägiges Festival lohnt der Antrag, er muss aber vor dem Event gestellt werden.
- Tarifvertrag, § 7 ArbZG: Abweichungen bis 9 Stunden Ruhezeit sind tariflich möglich. Ohne Tarifbindung nicht anwendbar.

Volunteers und freie Mitarbeiter
Das Arbeitszeitgesetz gilt für Arbeitnehmer. Ehrenamtliche Helfer fallen nicht darunter, freie Mitarbeiter auch nicht, solange sie tatsächlich selbständig sind. Beides ist keine Einladung, die Grenzen zu ignorieren: Bei Volunteers greift die Unfallversicherung des Veranstalters, und ein Helfer, der nach 16 Stunden mit dem Gabelstapler einen Unfall hat, ist ein Haftungsfall. Bei freien Mitarbeitern, die im Schichtplan stehen und Weisungen bekommen, ist die Selbständigkeit die eigentliche Frage.
Dokumentation
§ 16 Abs. 2 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber, die über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. Für Minijobber und in den Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verlangt § 17 MiLoG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens am siebten Tag danach. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 gilt ohnehin eine Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit. Ein Schichtplan ist kein Nachweis, eine Check-in-Zeit mit Check-out ist einer.
Was das für die Planung heißt
Die Ruhezeit ist eine Regel über zwei Schichten, also muss das Werkzeug, das Schichten zuweist, sie prüfen. Beim Zuweisen der Frühschicht muss die Nachtschicht derselben Person sichtbar sein, egal in welchem Bereich sie stand. Die Pausen gehören als Regel in die Zeiterfassung, der Ersatzruhetag als Sperrtag in den Plan der nächsten zwei Wochen.

Siehe auch: ArbZG im Glossar der Dokumentation.