Kurzfristige Beschäftigung 2026: Die 70-Tage-Regelung für Eventpersonal
Wann eine Aushilfe beim Festival sozialversicherungsfrei bleibt, wie die 70 Tage und 3 Monate gezählt werden, was Berufsmäßigkeit bedeutet und wo Veranstalter die Grenze reißen.
Kurz gesagt
- Kurzfristig beschäftigt ist, wer im Kalenderjahr höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage arbeitet und das nicht berufsmäßig tut. Dann fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
- Gezählt werden alle kurzfristigen Beschäftigungen des Kalenderjahres zusammen, auch bei anderen Arbeitgebern. Der Arbeitgeber muss beim Einstellen danach fragen und die Antwort dokumentieren.
- Die Grenze reißt am häufigsten bei Crew, die im Sommer für mehrere Veranstalter arbeitet. Wer die Vorbeschäftigungen nicht abfragt, haftet für die Beiträge.
- § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
- § 8 Abs. 2 SGB IV
- § 40a Abs. 1 EStG
- Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung

Eine kurzfristige Beschäftigung ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV eine Beschäftigung, die innerhalb eines Kalenderjahres auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Sie ist in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragsfrei. Für Veranstalter ist das die Beschäftigungsform für den Großteil der Festivalcrew: Studierende, Rentnerinnen, Menschen mit Hauptjob, die ein paar Tage im Sommer helfen. Die Grenze wird nicht pro Event, sondern pro Person und Kalenderjahr gezählt, über alle Arbeitgeber hinweg.
Wer kurzfristig beschäftigt sein darf
Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Zeitliche Begrenzung: höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Begrenzung muss von vornherein vereinbart sein, im Vertrag oder durch die Art der Beschäftigung, etwa ein Festival vom 8. bis 10. September.
- Keine Berufsmäßigkeit: Die Beschäftigung darf für die Person nicht von wirtschaftlich erheblicher Bedeutung sein. Unproblematisch sind Studierende, Schüler, Rentner, Hausfrauen und -männer und Personen mit einer Hauptbeschäftigung. Problematisch sind Arbeitslose, Personen zwischen Schule und Ausbildung ohne weitere Absicherung und alle, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus solchen Jobs bestreiten.
- Keine Zusammenrechnung über die Grenze: Alle kurzfristigen Beschäftigungen des Jahres werden addiert. 40 Tage beim Frühlingsfest, 20 Tage beim Open-Air und 15 Tage auf der Messe sind 75 Tage. Die letzte Beschäftigung wird versicherungspflichtig.
Die Höhe des Verdienstes spielt für die Sozialversicherung keine Rolle. Eine kurzfristige Beschäftigung darf mehr als die Minijob-Grenze einbringen.

70 Arbeitstage oder 3 Monate
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung legen in den Geringfügigkeits-Richtlinien fest, welche Grenze gilt:
| Beschäftigung | Maßstab |
|---|---|
| An mindestens 5 Tagen pro Woche | 3 Monate (Kalendermonate oder 90 Kalendertage) |
| An weniger als 5 Tagen pro Woche | 70 Arbeitstage |
Eventcrew arbeitet fast immer an einzelnen Tagen oder Wochenenden, also gelten die 70 Arbeitstage. Gezählt wird jeder Kalendertag mit Arbeitsleistung. Ein Aufbau von 6 bis 22 Uhr ist ein Tag. Eine Nachtschicht von 20 bis 4 Uhr ist nach herrschender Praxis ebenfalls ein Tag, solange sie eine zusammenhängende Schicht ist.
So wird gezählt
Der Arbeitgeber muss bei Beginn der Beschäftigung prüfen, ob die Grenze im laufenden Kalenderjahr eingehalten wird. Dazu gehört die Frage nach Vorbeschäftigungen. Die Praxis sieht so aus:
- Beim Einstellen unterschreibt die Person eine Erklärung über Vorbeschäftigungen im laufenden Kalenderjahr: Arbeitgeber, Zeitraum, Anzahl der Arbeitstage.
- Der Arbeitgeber addiert die eigenen geplanten Tage dazu. Liegt die Summe über 70, ist die Beschäftigung von Anfang an versicherungspflichtig.
- Während der Beschäftigung zählt der Arbeitgeber weiter. Sobald absehbar ist, dass die Grenze überschritten wird, tritt Versicherungspflicht ab diesem Tag ein, nicht rückwirkend.
- Fehlt die Abfrage oder ist sie falsch, trägt der Arbeitgeber das Risiko. Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei der Betriebsprüfung genau diese Erklärungen.
Für Veranstalter mit mehreren Events pro Jahr ist die eigene Zählung das kleinere Problem. Das größere ist die Crew, die im selben Sommer beim Nachbarfestival, bei der Stadthalle und beim Personaldienstleister arbeitet. Diese Tage sieht nur, wer fragt.
Steuer: Pauschal 25 Prozent oder Lohnsteuerkarte
Steuerlich ist die kurzfristige Beschäftigung ein normales Arbeitsverhältnis. Zwei Wege:
- Individuelle Lohnsteuer nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen der Person. Bei Studierenden mit Steuerklasse I fällt bei typischen Festivalverdiensten meist keine oder wenig Lohnsteuer an.
- Pauschalierung mit 25 Prozent nach § 40a Abs. 1 EStG, wenn die Beschäftigung nicht über 18 zusammenhängende Arbeitstage hinausgeht, der Arbeitslohn im Durchschnitt 150 Euro pro Arbeitstag nicht übersteigt oder die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich wird, und der Stundenlohn höchstens 19 Euro beträgt. Die Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die 18-Tage-Grenze der Pauschalierung ist eine Steuergrenze und hat mit den 70 Tagen der Sozialversicherung nichts zu tun. Beides wird getrennt geprüft.
Wo Veranstalter die Grenze reißen
Aus der Praxis, in dieser Reihenfolge:
- Keine Abfrage der Vorbeschäftigungen. Das Formular fehlt oder wird nicht ausgewertet. Bei der Prüfung fehlt der Nachweis, und der Veranstalter zahlt die Beiträge nach.
- Aufbau und Abbau nicht mitgezählt. Wer drei Wochen Aufbau, vier Festivaltage und eine Woche Abbau macht, ist bei 30 Tagen, bevor die Saison richtig anfängt.
- Dieselbe Person bei zwei Gesellschaften. Veranstaltungs-GmbH und Gastro-GmbH desselben Konzerns sind zwei Arbeitgeber, die Tage werden trotzdem addiert.
- Berufsmäßigkeit übersehen. Die Person, die von Mai bis September von Festival zu Festival zieht und sonst nichts hat, ist berufsmäßig beschäftigt, egal wie viele Tage es sind.
- Rahmenverträge über mehrere Jahre. Ein Rahmenvertrag, der wiederholte Einsätze über mehr als ein Jahr vorsieht, kann die Kurzfristigkeit insgesamt in Frage stellen. Besser: pro Event ein befristeter Vertrag.
Was das für die Planung heißt
Die 70 Tage sind eine Planungsgröße, keine Abrechnungsgröße. Wer sie erst beim Monatsabschluss zählt, hat im September Personen mit 68 Tagen, die noch drei Schichten im Plan stehen haben. Zählen muss die Schichtplanung, mit den Tagen aus der Selbstauskunft als Startwert, den erfassten Zeiten als Ist und den gebuchten Schichten als Prognose. Dann fällt die Entscheidung, ob die Person ab Oktober als Minijob oder sozialversicherungspflichtig weiterläuft, vor der Schicht, mit der Person zusammen.

Siehe auch: 70-Tage-Regelung und kurzfristig Beschäftigte im Glossar der Dokumentation sowie der Handbuch-Eintrag Kurzfristige Beschäftigung.