Rechtliches

Unterauftragsverarbeiter

Diese Liste nennt die Unterauftragsverarbeiter, die EVENTRA bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag seiner Kunden einsetzt (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Sie ist Anlage A3 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Stand:

Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter

Unterauftragsverarbeiter
UnternehmenLeistungVerarbeitungsortDrittlandbezug
Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, DeutschlandServer für Plattform und DatenbankNürnberg, Deutschlandkeiner
Amazon Web Services EMEA SARL, LuxemburgSpeicherung von Dateien, Versand von System-E-Mails, KI-FunktionenFrankfurt am Main; KI-Anfragen ausschließlich in Rechenzentren in der EUEU-US Data Privacy Framework, soweit zertifiziert; ergänzend Standarddatenschutzklauseln
PostHog, Inc., San Francisco, USAFehlerüberwachungFrankfurt am MainEU-US Data Privacy Framework, soweit zertifiziert; ergänzend Standarddatenschutzklauseln
650 Industries, Inc. (Expo), Palo Alto, USAZustellung von Push-Benachrichtigungen an die mobilen AppsUSAEU-US Data Privacy Framework, soweit zertifiziert; ergänzend Standarddatenschutzklauseln
Microsoft Ireland Operations Ltd., Dublin, IrlandE-Mail und Bürosoftware, etwa für Support-AnfragenEUEU-US Data Privacy Framework, soweit zertifiziert; ergänzend Standarddatenschutzklauseln

Mögliche Zugriffe der Muttergesellschaften mit Sitz in den USA stützen sich auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), soweit der Empfänger danach zertifiziert ist, und ergänzend auf Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).

Keine Unterauftragsverarbeiter

Apple, Google und Microsoft verarbeiten Daten als eigene Verantwortliche, wenn sich Nutzer mit ihrem Konto bei diesen Anbietern anmelden, einen Pass in Apple Wallet oder Google Wallet ablegen oder Push-Benachrichtigungen auf ihr Smartphone erhalten. Für Adress- und Ortssuche sowie Fahrzeiten übermitteln wir die eingegebene Adresse an Google, das sie ebenfalls als eigener Verantwortlicher verarbeitet.

Systeme, die der Kunde selbst einsetzt und an die EVENTRA auf seine Weisung Daten übermittelt, etwa Lohnabrechnung (DATEV, StoTax) oder GET für Zutritt, Cashless und Zeiterfassung, sind keine Unterauftragsverarbeiter von EVENTRA.

Änderungen

Jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters teilen wir unseren Kunden mindestens 14 Tage vorab per E-Mail mit (§ 5 Abs. 2 AVV) und aktualisieren diese Seite. Frühere Fassungen erhalten Kunden auf Anfrage unter datenschutz@eventra.app.